Kontakt/FAQ
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Die Polizeihundefreunde e.V.
Regensburger Straße 31690480 Nürnberg
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Mitglieder können laut unserer Satzung alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes –
Hier möchten wir insbesondere alle Diensthundeführer einer diensthundehaltenden Behörde (Polizei, Zoll, Justiz, Bundeswehr, Kommunalverwaltungen) ansprechen, wobei es keine Rolle spielt, ob noch aktiv im Dienst oder bereits im wohlverdienten Ruhestand.
Diensthundeführer aus dem deutschsprechenden Ausland sind auch sehr gerne willkommen.
Unseren Mitgliedsantrag finden Sie hier: Mitgliedsantrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro/Jahr
Sie sind nicht im öffentlichen Dienst, möchten aber trotzdem die Polizeihundefreunde unterstützen? Dann wäre vielleicht die Mitgliedschaft als Fördermitglied genau das Richtige für Sie. Mehr Infos finden Sie HIER
Grundsätzlich NEIN. Auf Grund von den verschiedenen länderspezifischen Gesetzgebungen sind uns hier in den meisten Fällen leider die Hände gebunden. In Ausnahmefällen werden wir entsprechende Pressemeldungen in unserem Blog veröffentlichen.
Neben Ihrer Mitgliedschaft bestehen mehrere Möglichkeiten, das Anliegen der Polizeihundefreunde e.V. zu unterstützen:
Geldspende an unser Spendenkonto bei der
VR-Bank Mittelfranken Mitte eG
IBAN DE07 7656 0060 0001 1132 59
BIC: GENODEF1ANS
Alle Spenden an unseren Verein sind steuerabzugsfähig. Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro erkennt das Finanzamt auch durch Kopie des Überweisungsträgers an.
Änderungen Eurer Anschrift teilt bitte direkt an unsere Schriftführerin mit:
Schriftführerin der Polizeihundefreunde
Änderungen Eurer Bankverbindung teilt bitte direkt an unseren Schatzmeister mit:
Schatzmeister der Polizeihundefreunde
Alternativ könnt ihr uns Änderungen eurer persönlichen Daten auch auf dem Postweg mitteilen:
Die Polizeihundefreunde e.V.
Regensburger Str. 316
90480 Nürnberg
Vielen Dank für eure Mitarbeit